Liebe Schulgemeinde,
auf dieser Seite stellen sich die Offenen Türen Biologie vor:
1. Die Ziele
Das Unterrichtsvorhaben „Offene Türen Biologie“ hat mehrere Ziele: Wir fördern mit unserer
Vorgehensweise die Selbstverantwortung sowie die Selbstorganisation der Schülerinnen und
Schüler. Wir Lehrkräfte begleiten die Schülerinnen und Schüler und unterstützen sie in ihrem
Lernprozess. Wir geben ihnen Strukturen und Lernhilfen, damit sie ihr Lernen strukturieren und
Verantwortung dafür übernehmen können.
Das selbstverantwortliche Arbeiten fördert weiterhin die Persönlichkeitsentwicklung der
Schülerinnen und Schüler. Dadurch lernen sie, die Verantwortung für ihren Lernprozess zu
übernehmen. Sie wachsen an dieser Verantwortung und stärken so ihr Selbstbewusstsein.
Wir Lehrkräfte führen viele Gespräche mit den Schülerinnen und Schüler über die Inhalte und die
Lernstrategien. Außerdem legen sie mehrere Testate pro Schulhalbjahr ab. Dies fördert deren
Selbstreflexionsfähigkeit. Sie überprüfen ihre bisherigen Lernstrategien und hinterfragen diese,
falls sie nicht erfolgreich waren. In diesem Prozess unterstützen wir Lehrkräfte sie, indem wir ihnen
neue Lernstrategien vorschlagen und Handlungsoptionen anbieten.
2. Die Umsetzung
Zu Beginn des Schuljahres erklären wir Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern die
Vorgehensweise und die Bewertungskriterien der Offenen Türen. Außerdem erhalten die
Schülerinnen und Schüler hier ihr erstes Selbstlernskript.
Die Lehrkräfte besprechen dieses Skript mit ihnen. Daraufhin erhalten die Schülerinnen und
Schüler eine Übersicht mit allen Kursterminen des Schulhalbjahres. Diese hilft ihnen dabei, das
Lernen zu strukturieren und Termine für Testate einzutragen. Schließlich erhalten sie eine Übersicht
für alle Fächer, in denen die Offenen Türen durchgeführt werden. In diese Übersicht wird
eingetragen, ob die Pflichttestate bestanden wurden oder nicht. Diese muss den
Erziehungsberechtigten vorgelegt und von diesen unterschrieben werden.
In den ersten zwei bis drei Wochen bleiben die Schülerinnen und Schüler zunächst bei ihrer
Kurslehrkraft. Hier lernen sie die Lehrkraft sowie die übrigen Schülerinnen und Schüler des Kurses
kennen. Während des Unterrichts arbeiten sie im eigenen Tempo an den Selbstlernskripten. Die
Lehrkräfte beraten und unterstützen sie dabei. Sobald sie ein Skript abgeschlossen haben, erhalten
sie ein neues Skript zum nächsten Thema.
Nach der Kennenlernphase öffnen wir Lehrkräfte die Räume für die Schülerinnen und Schüler. Ab
diesem Zeitpunkt können sie frei wählen, in welchem Raum sie arbeiten. Außerdem können sie nun
auch mit Schülerinnen und Schülern aus anderen Kursen zusammenarbeiten.
Für jedes Halbjahr wird eine gewisse Anzahl an Testaten festgelegt. Da die Schülerinnen und
Schüler im eigenen Tempo arbeiten, wählen sie den Zeitpunkt für ihre Testate selbst. Wir Lehrkräfte
geben ungefähre Bearbeitungszeiten für die Themen vor und erinnern in regelmäßigen Abständen an
die Testate, um eine erfolgreiche Teilnahme zu gewährleisten.
Die Testate selbst sind in mündlicher, schriftlicher oder praktischer Form. Beispielsweise müssen
die Schülerinnen und Schüler zeigen, dass sie ein Mikroskop sachgerecht bedienen und damit
arbeiten können (praktisch). In einem anderen Testat stellen sie der Lehrkraft mündlich eine Skizze
zur Vermehrung von Viren und Bakterien vor (mündlich). Schließlich gibt es auch Testate, in denen
sie zum Beispiel die Kennzeichen des Lebendigen und deren Beschreibung notieren müssen
(schriftlich). So fördern wir Lehrkräfte die verschiedenen Kompetenzbereiche der Schülerinnen und
Schüler, die vom Kultusministerium vorgesehen sind.
In den Skripten befindet sich eine Vorbereitungsseite für die Testate, das sogenannte Vortestat. Auf
dieser Seite steht genau, was die Schülerinnen und Schüler im Testat erwartet und wie sie sich
vorbereiten können. Um das Testat ablegen zu dürfen, müssen die Schülerinnen und Schüler durch
Unterschrift bestätigen, dass sie das Vortestat abgelegt haben.
3. Die Leistungsbewertung
Die verschiedenen Testate der Schülerinnen und Schüler werden bepunktet, sodass sich ein
Notenbereich ergibt. In jedem Halbjahr gibt es eine Anzahl an Pflichttestaten, die abgelegt werden
muss. Wurde ein Pflichttestat mit einer mangelhaften oder ungenügenden Leistung abgelegt, so
darf dieses einmalig wiederholt werden, wobei die bessere Leistung gewertet wird.
Die Lehrkräfte legen pro Halbjahr einen Zeitpunkt fest, zu dem eine bestimmte Anzahl der
Pflichttestate abgelegt sein muss. Die Schülerinnen und Schüler können auch mehr Testate als die
gesetzten Pflichttestate ablegen, allerdings erst, wenn die Pflichttestate abgelegt wurden.
Die Lehrkräfte erteilen die Zeugnisnoten anhand der Notenbereiche der Testate und nach
pädagogischer Abwägung. Die Testate ersetzen somit sowohl schriftliche als auch die sonstigen
Leistungsnachweise. Sie sind jedoch so gestaltet, dass sie sowohl schriftliche als auch andere
Kompetenzbereiche abdecken.
