„Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache sollen (…) so gefördert werden, dass sie befähigt werden, die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen, entsprechend ihrer Eignung gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen zu erhalten und zu den gleichen Abschlüssen geführt zu werden wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler deutscher Sprache. Damit soll zugleich ein Beitrag zur gesellschaftlichen Integration dieser Schülerinnen und Schüler geleistet werden.“
(Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, § 45)
Schülerinnen und Schüler, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem Regelunterricht folgen zu können, werden in der Intensivklasse aufgenommen. Die Mindestverweildauer in der Intensivklasse beträgt sechs Monate, maximal darf ein Schüler / eine Schülerin 24 Monate die Intensivklasse besuchen.
Integration in die Regelklasse
Ziel der Förderung ist, dass die Kinder und Jugendlichen so schnell wie möglich in eine Regelklasse wechseln können. Damit der Übergang gut gelingt, werden sie schon bald nach der Aufnahme einer Regelklasse zugewiesen und nehmen dort am Unterricht in den Fächern Sport, WPU und Kunst sowie an den außerunterrichtlichen Veranstaltungen teil. Die Teilnahme am Regelunterricht in den Fächern Mathematik, Englisch, Gesellschaftslehre und eventuell weiteren Fächern wird entsprechend dem individuellen Entwicklungsstand ermöglicht.
Schülerinnen und Schüler (Paten) aus den Regelklassen und gegebenenfalls Schülermentorinnen und Schülermentoren unterstützen die soziale Integration.
Teilnahme am Ganztagsangebot
Um das Erlernen der deutschen Sprache und die soziale Integration zusätzlich zu fördern, sind die Schülerinnen und Schüler der Intensivklasse verpflichtet, nachmittags an mindestens zwei Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen und in die Hausaufgabenbeaufsichtigung zu gehen. Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen fünf und sechs werden in der Hausaufgabenbetreuung des Malteser Hilfsdienstes unterstützt.
Stundenplan
Nach einer Kennlernphase erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Intensivklasse einen individuellen Stundenplan, in dem vermerkt ist, in welchen Stunden sie in der Intensivklasse bzw. in der Regelklasse sind und an welchen Arbeitsgemeinschaften sie teilnehmen. Der Plan wird mit der Stufenleitung und allen beteiligten Lehrkräften abgesprochen.
Übergang in Regelklasse und Weiterförderung
Die Zuweisung in die Regelklasse erfolgt über die Stufenleitung. Die Mindestanforderung für eine umfassende Teilnahme am Regelunterricht sind die Stufen A2 bzw. B1 des Deutschen Sprachdiploms. Die entsprechenden Tests werden von den Intensivklassenlehrkräften durchgeführt.
Die Zeugnisse werden entsprechend der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses halbjährlich ausgestellt.
Die Schülerinnen und Schüler können auch nach dem Wechsel in die Regelkassen weiterhin sprachlich in den Kursen „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) gefördert werden.
Stand 18.11.2019