Erfolgreiche Arbeit und friedliches Zusammenleben – unser gemeinsames Ziel!
Dies setzt voraus: Soziales Verhalten, insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfe, Anerkennung der Rechte des Anderen, Einhaltung der Pflichten gegenüber der Gemeinschaft.
Unser Schulgebäude muss schonend behandelt werden: es ist mit allen seinen Einrichtungen unser öffentlicher Besitz, für den wir alle Verantwortung tragen müssen.
Entschuldigung von Fehlstunden in der Mittelstufe (Jahrgänge 5-10)
Fehlstunden müssen von den Erziehungsberechtigten im Mitteilungsheft schriftlich entschuldigt werden. Das Mitteilungsheft befindet sich grundsätzlich im Besitz des Schülers/der Schülerin.
Die Entschuldigung muss folgende Angaben enthalten:
Zeitraum der zu entschuldigenden Stunden (Datumsangabe, ggf. Stunden)
Grund der Abwesenheit
Datum und Unterschrift
Ebenfalls ist eine Entschuldigung mittels ärztlichen Attests möglich, das ins Mitteilungsheft eingeklebt werden sollte.
Vorgehensweise
Die Schülerinnen und Schüler haben dafür Sorge zu tragen, dass die schriftliche Entschuldigung oder das ärztliche Attest allen von der Abwesenheit betroffenen Klassen-, Fach- und Kurslehrkräften innerhalb einer Woche nach Gesundung zur Unterschrift vorgelegt wird.
Grundsätzlich gilt aber, dass der Schule innerhalb von drei Tagen eine Krankmeldung vorliegen muss. Diese kann telefonisch, schriftlich oder per Mail erfolgen.
Als „entschuldigt“ gelten die Fehlzeiten nur dann, wenn die jeweilige Klassen-, Fach- oder Kurslehrkraft die schriftliche Entschuldigung oder das ärztliche Attest durch Kürzel oder Unterschrift abgezeichnet hat. Es liegt in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen, ob die jeweilige Lehrkraft die Entschuldigung unterzeichnet hat.
Nicht unterzeichnete Entschuldigungen oder ärztliche Atteste gelten unabhängig einer anderen Darstellung als unentschuldigt!
Entschuldigung von Fehlstunden für die gymnasiale Oberstufe (Jahrgänge 11-13)
Für die Oberstufe gilt eine gesonderte Regelung im Umgang mit Fehlstunden und deren Entschuldigung. Die jeweiligen Vorgaben werden zu Beginn der Einführungs- und Qualifikationsphase schriftlich vorgelegt und besprochen und sind entsprechend bindend.
Allgemeine Regeln im Schulalltag
Der Unterricht und alle anderen Veranstaltungen der Schule beginnen und enden pünktlich.
Wir vermeiden Müll und sorgen gemeinsam für ein sauberes Schulhaus und Schulgelände. Für die Sauberkeit in der Schule ist jede/r Einzelne verantwortlich – nicht nur Reinigungskräfte und Hausmeister. Mülltrennung ist selbstverständlich und Aufgabe jedes Einzelnen.
- Jede Klasse, jeder Kurs ist für die Sauberkeit und Ordnung im jeweiligen Unterrichtsraum verantwortlich. Ein Ordnungsdienst ist eingerichtet.
- Der jeweilige Arbeitsplatz ist vom jeweiligen Schüler/von der jeweiligen Schülerin sauber zu halten.
- Wo viele Menschen auf engsten Raum zusammenkommen, ist rücksichtvolles Verhalten besonders wichtig. Um niemanden zu gefährden, ist nicht erlaubt
– unkontrolliertes Herumtoben
– Mitbringen und Benutzen von gefährlichen Gegenständen
– Anwendung jeglicher Gewalt
– Blockieren von Gängen und Treppen
– Werfen von Gegenständen ( auch keine Schneebälle).
- Das Rauchen ist generell verboten.
- Verlassen des Schulgeländes. Für die Klassen 5 – 11 gilt:
Wer das Schulgelände (während der Unterrichtszeit bzw. in den Pausen) in Ausnahmefällen verlassen muss, benötigt die Genehmigung einer Lehrkraft.
Wer unerlaubt das Schulgelände verlässt, hat keinen Versicherungsschutz. Bei Verstößen muss die Schule die Erziehungsberechtigten benachrichtigen. Im Wiederholungsfall müssen die Schüler mit Konsequenzen rechnen. - Mit Ausnahme des Aufenthaltsbereichs des GOS- (018) und des 11er-Gebäudes (08) besteht an der Schule ein Nutzungsverbot elektronischer Medien. Über unterrichtsgezielte Ausnahmen entscheidet die jeweilige Lehrkraft. Schülerinnen und Schüler, die gegen dieses Gebot verstoßen, müssen mit entsprechenden pädagogischen Maßnahmen rechnen.
- Das Schulgelände darf grundsätzlich nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden.
- Fahrräder werden in den Fahrradständern auf dem Schulgelände abgestellt.
- Verhalten am und im Bus:
– Busschülerinnen und -schüler warten vor der Abfahrt des Busses auf dem
Bürgersteig an der Haltestelle. Bitte auf keinen Fall auf der Straße stehen
bleiben.
– Beim Ein- und Aussteigen verhält sich jeder rücksichtsvoll, auch im eigenen
Interesse.
– Im Bus müssen sich die Schülerinnen und Schüler wegen der Sicherheit aller
Beteiligten so verhalten, dass niemand gefährdet oder belästigt wird.