Leitfaden zum Umgang mit „Neuen Medien“ im Schulalltag
Mediennutzungskonzept für die Jahrgänge 5-13
Schuleigene oder private mobile Kommunikationsmedien sollen sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden können.
Um eine verantwortungsvolle Nutzung zu gewährleisten, sollen die folgenden von der Schulgemeinde erarbeiteten Regelungen als Rahmen dienen:
Allgemeine Regeln zum Umgang mit schuleigenen oder privaten mobilen Kommunikationsmedien
- Die allgemeinen rechtlichen Regelungen bilden selbstverständlich die Grundlage aller folgenden Regelungen.
So gilt es, das Urheberrecht, die Persönlichkeitsrechte und die Datenschutzregelungen sowie Mindestalterangaben bei allen Handlungen zu beachten. - Wie ermöglichen die Verwendung von Ipads/Tablets als Arbeitsmittel im Unterricht unter Beachtung unserer Nutzungsbedingungen (Anlage)
- Wir erlauben den Schülerinnen und Schüler der GOS die Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien in den Aufenthaltsbereichen der GOS.
- Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5+6 ist das Mitführen von Smartphones/Handys nicht erwünscht.
Mitgebrachte Geräte verbleiben in ausgeschaltetem Zustand im Ranzen. Diese Regelung wird den Eltern auf dem ersten Elternabend in Jahrgang 5 vorgestellt. - Wir sprechen uns gegen die Eröffnung von Chat-Klassengruppen aus.
- Erlaubt ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkraft:
– die Anfertigung von Fotos, Audio- und Videoaufnahmen
– die Anwendung von elektronischen Unterhaltungsspielen (auf dem PC, Tablet, Smartphone etc.)
– Telefonieren - Für Klassenfahrten gilt: Die Nutzungsregelungen auf Klassenfahrten werden von der jeweiligen Lehrkraft auf dem Elternabend vorgestellt. In Jahrgang 5 und 6 ist das Mitführen von Smartphones/Handy auch auf Klassenfahrten nicht erlaubt und bis Jahrgang 8 nicht erwünscht.
- Über die spezifischen Regelungen auf dem Schulgelände informiert die grafische Übersicht auf der folgenden Seite.
Dieses Konzept wird regelmäßig überarbeitet.
Zuletzt beschlossen in der Gesamtkonferenz am 31.08.2023