Leitfaden zum Umgang mit „Neuen Medien“ im Schulalltag
Mediennutzungskonzept für die Jahrgänge 5-13
Schuleigene oder private mobile Geräte sollen sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden können. Auch Digitale Uhren (Smart Watches) fallen unter die Regelungen für Kommunikationsmedien. Um eine verantwortungsvolle Nutzung zu gewährleisten, sollen die folgenden von der Schulgemeinde erarbeiteten Regelungen als Rahmen dienen:
Allgemeine Regeln zum Umgang mit Kommunikationsmedien
- Die allgemeinen rechtlichen Regelungen bilden selbstverständlich die Grundlage aller folgenden Regelungen. So gilt es, das Urheberrecht, die Persönlichkeitsrechte und die Datenschutzregelungen sowie Angaben des Mindestalters bei allen Handlungen zu beachten.
- Die Verwendung von Tablets als Arbeitsmittel ab Jahrgang 8.2 im Unterricht wird unter Beachtung der Nutzungsbedingungen (Anlage Nutzungsbedingungen) ermöglicht.
- Schülerinnen und Schüler der GOS ist die Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien in den Aufenthaltsbereichen der GOS erlaubt.
- Das Mitführen von Smartphones/Handys für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 ist nicht erwünscht. Mitgebrachte Geräte verbleiben in ausgeschaltetem Zustand im Ranzen. Diese Regelung wird den Eltern auf dem ersten Elternabend in Jahrgang 5 vorgestellt.
- Die GCLS spricht sich gegen die Eröffnung von Chat-Klassengruppen aus.
- Nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lehrkraft ist erlaubt:
- Anfertigung von Fotos, Audio- und Videoaufnahmen
- Anwendung von elektronischen Unterhaltungsspielen (auf dem PC, Tablet, Smartphone etc.)
- Telefonieren
- Für Klassenfahrten gilt: Die Nutzungsregelungen auf Klassenfahrten werden von der jeweiligen Lehrkraft auf dem Elternabend vorgestellt. In Jahrgang 5 und 6 ist das Mitführen von Smartphones/Handy auch auf Klassenfahrten nicht erlaubt und bis Jahrgang 8 nicht erwünscht.
Beschlossen auf der Gesamtkonferenz am 14.08.2025