Die Lese-Rechtschreibschwäche ist eine Störung des Schriftspracherwerbs. Betroffene Menschen haben Schwierigkeiten, die gesprochene Sprache in die geschriebene Sprache zu übertragen. Neben der angeborenen Störung kann eine Lese-Rechtschreibschwäche auch andere Ursachen haben, wie beispielsweise motorische Störungen, langsamerer Schriftspracherwerb oder frühes Einprägen von Rechtschreibfehlern.
Wir überprüfen die Lese- und Rechtschreibleistung unserer Schülerinnen und Schülern zu Beginn des 5. Schuljahres, in einzelnen Fällen auch in späteren Schuljahren. Dabei können wir nur den Ist-Stand und nicht die Ursachen erfassen.
Für die Analyse einer Rechtschreibschwäche haben wir uns an unserer Schule für die Testung der Hamburger Schreib-Probe entschieden. Durch eine Korrektur, die sich auf der reinen Laut-Buchstaben Ebene befindet, kann man die Rechtschreibschwäche erfassen. Hierbei gilt: je größer die Bandbreite der unterschiedlichen Fehlerarten, desto größer auch die Lese-Rechtschreibschwäche. Die Lesetestung erfolgt über das Salzburger- Lesescreening.
Beide Testungen haben den Schwerpunkt auf der Analyse des bisher stattgefundenen
Schriftspracherwerbs in der Grundschule. Ist bei einem Schüler oder einer Schülerin eine signifikante Lese-Rechtschreibschwäche erkannt worden, berät die Klassenkonferenz über die Förderung. Die Art der Förderung ist individuell und kann beispielsweise eine verpflichtende Teilnahme an einem Förderkurs (LRS-Kurs) oder gar in besonderen Fällen den Notenschutz beinhalten.
In den so genannten LRS-Kursen fördern wir unsere Schülerinnen und Schüler u.a. mit Hilfe des Marburger Rechtschreibtrainings, ein strukturiertes Programm, das systematisch die wichtigsten Bereiche der Rechtschreibung abdeckt.
Termine Antragstellung
Für Eltern der Jahrgänge 6-13 gilt:
Wenn bei Ihrem Kind eine besondere Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben vorliegt, können Sie bis zum 23.08.2019 einen Nachteilsausgleich (in besonders schweren Fällen auch den „Notenschutz“ als besondere Form des Nachteilsausgleiches) formlos für Ihr Kind beantragen.
Der Folgeantrag auf Notenschutz für das 2. Halbjahr 2019/20 muss bis zum 13.12.2019 gestellt werden.
Es ist sehr wichtig, dass diese Termine eingehalten werden, da sie auf die Termine (siehe Jahresterminplan) der entsprechenden Entscheidungskonferenzen abgestimmt sind.
Im Jahrgang 5 gilt eine gesonderte Regelung, die alle Eltern des Jahrgangs einem Brief zu Schuljahresbeginn entnehmen können.
Hier finden Sie das Antragsformular auf Nachteilsausgleich.