Leitfaden zum Umgang mit „Neuen Medien“ im Schulalltag
Smartphones und Co. gehören bei den Jugendlichen zum Alltag, 84 Prozent der 12- bis 13-
jährigen besitzen ein Smartphone. Auch in Schulen setzt sich der Gebrauch von Smartphones und
Tablets im Unterricht immer mehr durch.
Dieser Entwicklung möchte sich die GCLS nicht verschließen und den Schülerinnen und Schülern
einen verantwortungsbewussten Umgang mit elektronischen Kommunikationsmitteln im
Schulalltag ermöglichen. Schuleigene oder private mobile Geräte sollen sinnvoll im Unterricht
eingesetzt werden. Um eben diese verantwortungsvolle Nutzung zu gewährleisten sollen die
folgenden von der Schulgemeinde erarbeiteten Regelungen als Rahmen dienen:
Allgemeine Regeln zum Umgang mit Kommunikationsmedien:
- Die allgemeinen rechtlichen Regelungen bilden selbstverständlich die Grundlage aller folgenden Regelungen. So gilt es, das Urheberrecht, die Persönlichkeitsrechte und die Datenschutzregelungen bei allen Handlungen zu beachten.
- Die Anfertigung von Fotos, Audio- und Videoaufnahmen ist auf dem Schulgelände ohne ausdrückliche Genehmigung der Lehrkraft verboten.
- Die Anwendung von elektronischen Unterhaltungsspielen (auf dem PC, Tablet, Smartphone etc.) ist auf dem Schulgelände ohne ausdrückliche Genehmigung einer Lehrkraft verboten.
- Das Telefonieren ist auf dem Schulgelände verboten und nur in Ausnahmefällen durch die ausdrückliche Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt.
- Schülerinnen und Schülern der GOS ist die Nutzung elektronischer Kommunikationsmedien in den Aufenthaltsbereichen des GOS- (018) und des 11erGebäudes (08) erlaubt.
- Klassenfahrten: Die Nutzungsregelungen der neuen Medien auf Klassenfahrten werden von der jeweiligen Lehrkraft auf dem Elternabend vorgestellt. In Jahrgang 5+6 ist das Mitführen von Smartphones/Handy nicht erlaubt.
- Das Mitführen von Smartphones/Handys für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5+6 ist nicht erwünscht. Mitgebrachte Geräte verbleiben in ausgeschaltetem Zustand im Ranzen. Diese Regelung wird den Eltern auf dem ersten Elternabend in Jahrgang 5 vorgestellt.

Regelverstöße:
- Schülerinnen und Schüler, die gegen diese Regelungen verstoßen, müssen mit entsprechenden pädagogischen Maßnahmen rechnen!