
Mitteilung der Schulleitung vom 23.02.2022
- Categories Aktuelles
- Date 23.02.2022
Liebe Schulgemeinde,
Sie haben es bereits durch die Medien erfahren, dass die Erleichterungen in Zusammenhang mit der Coronapandemie zum Teil auch auf die Schule zutreffen. Da der für die Schulen relevante Erlass erst heute (23.02.22) gekommen ist, informiere ich Sie auch über Maßnahmen, die bereits seit gestern Gültigkeit haben. Inhaltlich stellt dies allerdings kein Problem dar.
In der geltenden Fassung der Coronavirus-Schutzverordnung sind folgende schrittweise Erleichterungen für die Schule angelegt:
- Ab Dienstag, dem 22. Februar 2022, wird die Dauer des von drei auf fünf Tests pro Woche erhöhten Testrhythmus nach einem Infektionsfall in einer Klasse oder Lerngruppe von 14 Tagen auf 7 Tage verkürzt. Die dreimalige Testpflicht pro Woche für nicht geimpfte bzw. nicht genesene Schülerinnen und Schüler bleibt vorerst bestehen.
- Ab Freitag, dem 4. März 2022, gilt für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. Tage der offenen Tür) nicht mehr 2G+, sondern entsprechend der allgemeinen Regelungen für Veranstaltungen 3G.
- Ab Montag, dem 7. März 2022, entfällt in den Schulen die Maskenpflicht am Platz. Selbstverständlich können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte unabhängig davon weiterhin freiwillig eine Maske tragen. Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, empfehlen wir das Maskentragen am Platz auf freiwilliger Basis. Die Pflicht zum Tragen einer Maske außerhalb des Platzes, beispielsweise auf den Gängen der Schule usw. bleibt weiterhin bestehen. Draußen auf dem Schulgelände empfehlen wir das Tragen der Maske, vor allem da, wo Menschen enger zusammenstehen.
Da die Regelungen durchaus komplex und nicht immer leicht zu überschauen sind, habe ich Ihnen hier eine aktuelle Darstellung wesentlicher Konstellationen und deren richtige Handhabung hinterlegt.
Ich wünsche uns allen, dass dies vernünftige erste Schritte in Richtung der herbeigesehnten “Normalität” sind.
Herzliche Grüße
Dirk Karl Pilgram
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