Mitteilung der Schulleitung vom 09.09.2021
- Categories Aktuelles
- Date 09.09.2021
Liebe Schulgemeinde,
Sie haben es vermutlich auch schon aus den Medien erfahren, dass die “Sieben-Tage-Inzidenz” nicht mehr al alleiniger Maßstab für die Anordnung von Schutzmaßnahmen herangezogen wird. Dies hat folgende Auswirkungen auf den Schulbetrieb:
- Die geplanten Klassenfahrten können – trotz einer Inzidenz größer 100 – stattfinden, sofern im Zielgebiet keine gegenteiligen Anordnungen von den zuständigen Gesundheitsämter getroffen werden.
- Ab Montag, den 13.09. tragen wir die Masken nur noch in den Gebäuden auf dem Weg ins Klassenzimmer. Im Freien und auf den Sitzplätzen im Unterrichtsraum müssen die Masken – trotz einer Inzidenz größer 100 – nicht mehr getragen werden.
Die nachstehenden Hinweise sind für die Regelung von Eventualitäten notwendig und sollten die Vorfreude auf die Klassenfahrten nicht trüben:
Während der Klassenfahrten und Tagesausflüge gelten die gleichen verbindlichen Testregelungen wie im Präsenzunterricht, wobei der erste Test unmittelbar vor Reiseantritt durchgeführt werden soll. Es wird dringend empfohlen, über den demnach geltenden Testrhythmus hinaus bei mehrtägigen Fahrten jeden zweiten Tag einen Test durchzuführen. Für vollständig gegen COVID-19 geimpfte oder genesene Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte entfällt die Testpflicht. Ihre Teilnahme an den Testungen wird jedoch empfohlen.
Sollte ein Antigen-Selbsttest während der Schulfahrt positiv ausfallen, ist die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler von der Reisegruppe zu trennen, das örtlich zuständige Gesundheitsamt zu informieren und ein PCR-Test zu veranlassen. Im Falle einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2 Infektion muss die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler die Fahrt abbrechen. Die Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler verpflichten sich für diesen Fall, ihr Kind abzuholen. Etwa entstehende Kosten für die Absonderung (bspw. weil die Unterbringung in einem zusätzlichen Hotel- oder Herbergszimmer, sind von den Eltern zu tragen. Dies muss vor der Schulfahrt von den Eltern bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern schriftlich zugesagt werden. Die weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulfahrt führen eine tägliche Selbsttestung durch und tragen im Rahmen der gemeinsamen Aktivitäten medizinische Masken. Das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt erhält bei Bedarf von der Lehrkraft eine Liste mit den personenbezogenen Daten der Reisegruppe und kann anderweitige Regelungen treffen. Die erforderlichen Testkits (bitte eine eventuell notwendige tägliche Testung berücksichtigen) nehmen die Lehrkräfte aus der Schule mit. Wir sorgen dafür, dass eine ausreichende Anzahl zur Verfügung steht.
Herzliche Grüße
Dirk Karl Pilgram
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