Mitteilung der Schulleitung
- Categories Aktuelles
- Date 21.12.2021
Liebe Schulgemeinde,
die Landesregierung hat beschlossen im neuen Jahr zunächst so zu starten, wie es auch im Moment vorgeschrieben ist:
- Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt in den Gebäuden und am Sitzplatz.
- Es gilt weiterhin die sog. 3G -Pflicht am Arbeitsplatz für die Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten, die in der Schule arbeiten. Für die Testpflicht von Schülerinnen und Schülern, die weder geimpft noch genesen sind, ergeben sich ebenfalls keine Änderungen. Diese müssen auch weiterhin für die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen (Ausnahme: 14 Tage tägliche Testpflicht nach Auftreten eines Coronafalls in der Klasse oder Lerngruppe).
Ich wünsche uns allen eine gesegnete Weihnachtszeit und ein paar erholsame Tage.
Herzliche Grüße
Dirk Karl Pilgram
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