
Mitteilung der Schulleitung
- Categories Aktuelles
- Date 23.11.2021
Liebe Schulgemeinde,
der Bundestag und Bundesrat haben ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Die Landesregierung hat auf dieser Grundlage die hessische Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) überarbeitet. Ziel ist es, das Infektionsgeschehen rasch und effektiv einzudämmen.
Für die Schulen und damit auch für uns an der GCLS bedeutet dies Folgendes:
- Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt ab Donnerstag, dem 25. November 2021 auch wieder am Sitzplatz (Wie wir es auch in den sogenannten Präventionswochen praktiziert haben.).
- Mit Inkrafttreten der Änderung des lnfektionsschutzgesetzes am Mittwoch, dem 24. November 2021 wird bundesweit eine sog. 3G -Pflicht am Arbeitsplatz eingeführt. Für die Testpflicht von Schülerinnen und Schülern, die weder geimpft noch genesen sind, ergeben sich keine Änderungen. Diese müssen auch weiterhin für die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen (Ausnahme: 14 Tage tägliche Testpflicht nach Auftreten eines Coronafalls in der Klasse oder Lerngruppe).
Ich wünsche uns allen trotz alledem einen guten Einstieg in die beginnende Adventszeit.
Herzliche Grüße
Dirk Karl Pilgram
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