Mitteilung der Schulleitung
- Categories Aktuelles
- Date 09.11.2021
Liebe Schulgemeinde,
die hessische Landesregierung hat aufgrund der aktuellen pandemischen Situation gestern (Montag, dem 09.11.2021) eine weitere Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen.
Für uns an der GCLS und den anderen Schulen in Hessen bedeutet dies Folgendes:
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder
vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig
dreimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen. Wir werden also weiterhin MO-MI-FR vor Unterrichtsbeginn die Antigen-Selbsttest durchführen lassen.
Neu ist: Für diejenigen, die die Tests außerhalb machen lassen und die Bescheinigungen vorlegen gilt nun , dass der Test in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Herzliche Grüße
Dirk Karl Pilgram
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