
Hygieneplan 10.0
- Categories Aktuelles
- Date 13.04.2022
Liebe Schulgemeinde,
wie bereits in meiner letzten E-Mail angekündigt, haben wir gestern den sogenannten “Hygienplan 10.0” vom Kultusministerium erhalten, dessen Inhalt alle zuvor erlassenen Regeln und Vorschriften aussetzt und welcher ab dem 02.05.2022 gilt.
Kurz zusammengefasst läßt sich sagen: Alle einschränkenden Regelungen werden aufgehoben und gelten nicht mehr. Der Schulbetrieb wird ohne irgendeine Einschränkung durchgeführt.
Im Einzelnen bedeutet dies konkret:
- Die Vorlage eines Negativnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist nicht mehr erforderlich.
- Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in Schulen besteht ebenfalls nicht mehr.
- Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht im regulären Klassen- oder Kursverband, einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote, ist wieder möglich;
- gleiches gilt für den regulären Ganztagsbetrieb. Sonderregelungen für den Pausenbetrieb sind nicht mehr erforderlich.
- Die Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung im Unterricht kann wieder in vollem Umfang erfolgen.
- Sport- und Musikunterricht können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
- Schülerinnen und Schüler können von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Allerdings bedarf es dafür wieder eines Attestes, das in den letzten Monaten ja nicht verlangt wurde.
Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass es Sinn macht, die praktizierten persönlichen Hygienemaßnahmen in der Schule fortzuführen:
- regelmäßiges Händewaschen (Händewaschen mit Seife für 20 bis 30 Sekunden)
- Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
- möglichst wenig Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln), sofern sich der Körperkontakt nicht aus unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeiten ergibt
- natürlich kann jeder und jede auch weiterhin auf freiwilliger Basis einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Bezüglich der Raumhygiene bitte ich auch weiterhin auf eine gute und ausreichende Belüftung zu achten.
Es werden auch in der Schule keine Selbsttests mehr durchgeführt, allerdings wird allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften sowie dem sonstigen Personal wöchentlich zwei Antigen-Selbsttests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt. Diese Tests sind in der Schule erhältlich, vorbehaltlich der Modalitäten, die noch durch einen gesonderten Erlass geregelt werden sollen.
Soviel in Kürze als Zusammenfassung des umfangreichen Hygieneplans 10.0, der in vollständiger Form auch im Web auf den Seiten des Kultusministeriums erhältlich ist.
Ich wünsche Euch/Ihnen allen ein gesegnetes Osterfest und ein paar erholsame Tage.
Herzliche Grüße
Dirk Karl Pilgram
Schulleiter
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