Aktuelles vom 25.01.2021
- Categories Tagesaktuelles
- Date 25.01.2021
Liebe Schulgemeinde,
wie versprochen hier einige Umsetzungshinweise:
- Die Zeugnisausgabe am Freitag, den 29.01. findet nur für die Q3 statt, da sie im Präsenzunterricht ist.
- Die Jahrgänge 5 – 8 sowie 11 – 12 erhalten ihre Zeugnisse, sobald sie wieder in der Schule sind. Die Noten sind ja bereits durch die Kontrollblätter bekannt.
- Da einige Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9 und 1 die Zeugnisse für Bewerbungen brauchen, ist es notwendig diese zeitnah auszuteilen. Über das geplante Prozedere informieren die Klassenlehrkräfte.
- Die Betriebspraktika bleiben bis zum Beginn der Osterferien ausgesetzt. Dies betrifft bei uns den Jahrgang 8. Begründete Einzelfallentscheidungen anderer Art sind bei Zustimmung aller Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Eltern, Betrieb, Schulleitung) unter Einhaltung der geltenden Hygienepläne möglich. Besuche im Betrieb durch Lehrkräfte dürfen jedoch nicht stattfinden. Einzelheiten zu den geplanten online durchgeführten Ersatzveranstaltungen folgen.
- Das Kultusministerium geht grundsätzlich von der Gleichwertigkeit von Präsenzunterricht, Wechselunterricht und Distanzunterricht aus, deshalb haben die unterschiedlichen Unterrichtsformen keinen Einfluss auf die Leistungsbewertung. Die Bewertung der mündlichen Leistungen ist also auch im Distanzunterricht möglich.
- Arbeiten und Lernkontrollen sind in der Mittelstufe bis zum 14.02.2021 ersatzlos gestrichen.
- Klausuren in der Gymnasialen Oberstufe (Q2 und Q4) finden in der Sporthalle mit Mindestabstand statt.
- Bis zu den Osterferien sind alle Klassenfahrten gestrichen. Ich gehe davon aus, dass unsere Wanderwoche nach den Osterferien nicht stattfindet. Wir können allerdings nur dann Stornogebührenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn eine behördliches Verbot vorliegt. Die Situation ist dem Schulamt bekannt. Wir müssen abwarten.
- Wir arbeiten gerade an der Möglichkeit schulinterne Lerncamps ( für die Abschlussprüfungen) in den Osterferien zu organisieren.
Perspektive:
Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt und vorbehaltlich der weiteren gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern ist durch das Kultusministerium beabsichtigt, dass
ab dem 15. Februar 2021 die Jahrgangsstufen 1 bis 6 landesweit in den Wechselunterricht (Stufe 3 „Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/21“) gehen, wobei parallel hierzu eine Notbetreuung einzurichten sein wird,
- möglichst früh im März in einem nächsten Schritt die Jahrgangsstufen 1 bis 6 in den Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe 2) zurückkehren und
- ebenso die Klassen ab Jahrgangsstufe 7 im März mit Wechselunterricht (Stufe 3) beginnen und in diesem Modus bis zum Beginn der Osterferien verbleiben. Ziel ist es, auch diese Jahrgangsstufen baldmöglichst wieder in Präsenz zu unterrichten.
Übrigens:
Ab dem 5. Januar 2021 können gesetzlich Versicherte, die z. B. wegen der Aussetzung der Präsenzpflicht ihre Kinder betreuen müssen, einen Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a Satz 3 SGB V geltend machen. Nähere Informationen erhalten Eltern bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Auf Ihre Bitte hin, erstellen wir eine entsprechende Bescheinigung.
Seit dem 30. März 2020 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß 56 Abs. 1a IfSG einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie wegen des aus-gesetzten Unterrichts ihre Kinder selbst betreuen müssen. Zuständig hierfür ist in Hessen das Regierungspräsidium Darmstadt. Das gilt auch, wenn Eltern der dringenden Empfehlung des Landes folgen und die Betreuungsmöglichkeiten in der Schule nicht in Anspruch nehmen.
Bei verbeamteten wie tarifbeschäftigten Lehrkräften ist weiterhin zunächst zu prüfen, ob im erforderlichen Umfang Dienstbefreiung zur Kinderbetreuung unter Fortzahlung der Besoldung in Betracht kommt. Entsprechende Anträge können die Lehrkräfte an die jeweilige Schulleiterin/den Schulleiter richten.
Ich wünsche uns allen einen guten Tag.
Viele Grüße
Dirk Pilgram
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